Bei der Mitarbeiterüberwachung handelt es sich um ein Instrument des Personalwesens, das von Arbeitnehmern eingesetzt wird, um ihre Mitarbeiter beziehungsweise deren Leistung und Verhalten zu kontrollieren. In erster Linie werden entsprechende Maßnahmen getätigt, um betriebliche Prozesse zu optimieren. Durch die Überwachung von Mitarbeitern ist es beispielsweise möglich, bestehende Arbeitskräfte effizient einzusetzen und bei Rekrutierungsprozessen im Rahmen von Praktika oder unbefristeten Arbeitsverträgen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Methoden zur Mitarbeiterüberwachung
Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung haben Unternehmen inzwischen eine Reihe von Möglichkeiten, um die Überwachung von Mitarbeitern durchzuführen. Eine vor allem bei Handelsunternehmen wie Baumärkten, Discountern und Kaufhäusern gängige Praxis ist die Videoüberwachung, die entweder offen oder verdeckt erfolgt und insbesondere dem Diebstahlschutz dient. Vergleichbar mit dieser Methode wäre die Kommunikationsüberwachung, da diese ebenfalls einen nicht unerheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und aus diesem Grund umstritten ist. Bei der Kommunikationsüberwachung werden beispielsweise von Mitarbeitern geschriebene E-Mails und geführte Telefonate erfasst, um anhand dieser mehr über die beruflichen Ansichten oder gar das Privatleben herauszufinden.
Neben diesen beiden grundlegenden Überwachungsmethoden gibt es noch weitere, die sich auf die Bereiche Leistungsmessung, Ortsbestimmung und Zeiterfassung konzentrieren. Wie die Mitarbeiterüberwachung hierbei im Spezifischen erfolgt, hängt maßgeblich von der Ursache für die Überwachung ab. Geht es beispielsweise um die Ortsbestimmung, welche beispielsweise bei Taxiunternehmen unerlässlich ist, um effizient arbeiten zu können, kann eine Ortung über ein im Taxi integriertes GPS-System erfolgen. Generell spielen digitale Lösungen, darunter auch Softwares, im Bereich der Mitarbeiterüberwachung eine zunehmende Rolle. Zuletzt gilt es noch den Einsatz von Detektiven zu nennen. Detektive werden meist dann von Unternehmen angeheuert, wenn ein Betrugsverdacht – beispielsweise wegen häufiger Krankmeldungen – besteht. Manchmal erfolgt der Einsatz von Detektiven jedoch auch aus anderen Gründen wie einem Leistungsabfall.
Vorteile der Mitarbeiterüberwachung
Die Überwachung von Mitarbeitern kann Unternehmen einige Vorteile bringen. Einer der wichtigsten ist dabei ohne Frage eine potenzielle Steigerung der Leistung. Mithilfe der Mitarbeiterüberwachung können Arbeitgeber leichter feststellen, wie ein bestimmter Mitarbeiter seine Aufgaben erfüllt, was er für eine Einstellung gegenüber dem Betrieb hegt und wie es generell bezüglich der Arbeitsmoral aussieht. Diese Erkenntnisse können nicht nur dabei helfen, ineffiziente Mitarbeiter zu identifizieren und auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen oder gegebenenfalls direkt zu entlassen, sondern auch effiziente Mitarbeiter auszumachen, um diese verstärkt zu fördern. Beides kann dazu beitragen, die Leistung des Unternehmens zu steigern.
Bei einer offenen Überwachung ist zudem davon auszugehen, dass Mitarbeiter sich mehr anstrengen, da sie einem höheren Druck ausgesetzt sind und sich vor dem Arbeitgeber beweisen möchten. Dieses Bewusstsein kann auch der Kundenbetreuung zugutekommen. Schließlich kann die Arbeitsleistung der Mitarbeiter darüber entscheiden, ob eine Entlassung oder eine Beförderung erfolgt. Generell gehen mit der Mitarbeiterüberwachung einige Vorteile bezüglich der Optimierung von betrieblichen Prozessen einher.
Nachteile der Mitarbeiterüberwachung
Obwohl sich die Vorteile der Mitarbeiterüberwachung nicht leugnen lassen, kann diese auch einige Nachteile mit sich bringen. Diesbezüglich gilt es vor allem den erhöhten Druck zu nennen, der nicht immer positive Resultate erzielt. Bei manchen Mitarbeitern kann die Überwachung zu einem hohen Stresspegel führen, da sie befürchten, dass bereits kleinste Fehler ihren Job kosten könnten. Im schlimmsten Fall trägt das nicht zu einer besseren Arbeitsleistung, sondern zu einer geringeren Effizienz und höheren Fehlerquote bei. Ganz zu schweigen davon, dass der erhöhte Stresspegel sogar psychische Probleme begünstigen kann, was gegebenenfalls zu einem Ausfall von Mitarbeitern führt.
Ein weiteres Problem ist, dass nicht alle Arbeitnehmer eine Überwachung einfach so hinnehmen. Manche Mitarbeiter könnten die Maßnahmen als ein Zeichen von fehlendem Vertrauen sehen. Das wiederum kann zu Unzufriedenheit am Arbeitsplatz führen und ebenfalls die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Das ist nicht gerade förderlich für die Arbeitsatmosphäre. Zumal sogar Kündigungen nicht komplett ausgeschlossen werden können. Zuletzt gilt es noch das Risiko von rechtlichen Problemen zu nennen, da die Überwachung von Mitarbeitern ein komplexes Thema und nicht immer legitim ist.
Ist Mitarbeiterüberwachung in Deutschland legal?
Grundsätzlich ist Mitarbeiterüberwachung in Deutschland legal, aber Arbeitgeber müssen aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachten, um keine geltenden Gesetze zu verletzen. Andernfalls kann es im Zuge von Klagen zu hohen Strafen und Imageschäden kommen. Diesbezüglich gilt es den Schutz des Persönlichkeitsrechts – der sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Grundgesetz verankert ist – sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) zu nennen. Beides schränkt Unternehmen bei der Mitarbeiterüberwachung ein. Prinzipiell ist eine solche nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer seine vorherige Zustimmung gegeben hat und die Überwachung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Ein gutes Beispiel dafür wäre die Videoüberwachung. Während eine offene Videoüberwachung zulässig sein kann, sofern ein legitimer Grund vorliegt, sieht das bei einer verdeckten Videoüberwachung schon anders aus. Schließlich haben die Mitarbeiter nicht zugestimmt, was das Ganze aus rechtlicher Sicht problematisch macht. In wenigen Sonderfällen ist eine verdeckte Videoüberwachung aber dennoch möglich. Ein solcher Fall würde beispielsweise dann vorliegen, wenn ein berechtigter Verdacht auf eine strafbare Handlung wie Diebstahl vorliegt und die Überwachungsmaßnahme gerichtlich genehmigt wurde. Auch der Einsatz von Detektiven wäre nur bei einem tatsachenbasierten Straftatenverdacht zulässig, da solche Maßnahmen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzen.
Skandale im Bereich der Mitarbeiterüberwachung
Trotz der strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen gab es in der Vergangenheit bereits mehrere Skandale im Bereich der Mitarbeiterüberwachung. Einer der aktuellsten und spektakulärsten Fälle ist der des schwedischen Modeunternehmens H&M. Durch Nachforschungen konnte 2019 festgestellt werden, dass das Unternehmen in Deutschland bereits seit 2014 eine Führungskräften zugängliche Akte mit privaten Daten von mehreren Hundert Mitarbeitern angelegt hatte. Darin waren teilweise sensible Daten wie familiäre Probleme, religiöse Bekenntnisse, gesundheitliche Probleme und konkrete Urlaubserlebnisse enthalten – und das in einer erschreckenden Detailtreue. Problematisch war hier nicht nur das Ausspähen der Mitarbeiter, sondern auch die unzulässige Speicherung der Daten. Wegen beidem wurde H&M zu einem Bußgeld von 35,3 Millionen Euro verurteilt – dem bisher höchsten Bußgeld seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018. Solche Fälle zeigen, dass Unternehmen sich nicht immer an die rechtlichen Vorschriften bezüglich der Mitarbeiterüberwachung halten und das schwerwiegende Folgen haben kann.
Zeit für Plan B – wie Mitarbeiterüberwachung unproblematisch gelingen kann
Die Mitarbeiterüberwachung ist berechtigterweise umstritten. Zum einen gelten strenge rechtliche Rahmenbedingungen. Zum anderen kann sich eine offene Überwachung negativ auf die Arbeitsatmosphäre auswirken. Das heißt jedoch nicht, dass Unternehmen darauf verzichten sollten, denn es handelt sich berechtigterweise um ein wichtiges Instrument des Personalwesens. Arbeitgeber sollten lediglich versuchen, die Mitarbeiterüberwachung auf eine Art und Weise zu gestalten, die sowohl mit den geltenden Gesetzen als auch den Ansichten der Mitarbeiter vereinbar ist. Dafür gibt es zahlreiche Optionen und diese können im besten Fall die Arbeitsleistung und Motivation der Mitarbeiter steigern, ohne diese erhöhtem Stress auszusetzen. Einige Möglichkeiten wären tägliche Meetings, monatliche Feedbacks und regelmäßige persönliche Überprüfungen durch Manager.
Zudem bietet sich der Einsatz von Softwarelösungen wie Zeiterfassungssoftwares an. Entsprechende Lösungen bringen einige Vorteile mit sich und einer der entscheidenden ist, dass Anbieter für den deutschen Markt ihre Softwares so konzipiert haben, dass diese den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Eine Erfassung von Arbeitszeiten hilft nicht nur bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, sondern unterstützt Unternehmen auch bei der Optimierung von betrieblichen Prozessen. Mit der Zeiterfassung ist es beispielsweise möglich, die Produktivität von Mitarbeitern zu überprüfen und anschließend durch Analysen Maßnahmen zu treffen, um die Arbeit im Betrieb zu optimieren.
Die Mitarbeiterüberwachung birgt also trotz der Datenschutzgrundverordnung und anderen rechtlichen Hürden weiterhin ein enormes Potenzial. Unternehmen sollten das Instrument daher nicht außer Acht lassen, sondern zur Optimierung des Betriebs nutzen.